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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindeverwaltung Neumark ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://kiga-neumark.verwaltungsportal.eu/ .

 

 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. [Von den drei folgenden Absätzen nur einen verwenden.] Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Barriere: Formulare, Broschüren und PDF-Dateien
Beschreibung: Nicht alle der vorhandenen Formulare, Broschüren und PDF-Dateien entsprechen derzeit den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Barriere: Bilder und Tabellen
Beschreibung: Nicht zu allen Bildern sind Alternativtexte vorhanden, die das Bild bzw. Ziel eines verlinkten Bildes beschreiben. Nicht zu allen Tabellen sind Beschreibungen vorhanden.

 

Barriere: Audio- und Videoangebote
Beschreibung: Für eingebundene Audio-Dateien ist keine Transkription vorhanden. Für eingebundene Video-Dateien sind keine Untertitel und Audiodeskriptionen vorhanden.

Barriere: Verlinkungen/Links
Beschreibung: Verlinkungen/Links können unverständlich sein.


 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an http://kiga-neumark.verwaltungsportal.eu/ auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

 

Gemeindeverwaltung Neumark
Markt 3
08496 Neumark
Telefon: 037600/9410
Fax: 037600/94133
E-Mail:

 

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Durchsetzungsverfahren Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit http://kiga-neumark.verwaltungsportal.eu/ gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

 

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail:
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de